Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt


Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Dann werden Sie Tippgeber - es lohnt sich!

Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll: 
Informieren Sie uns.
Führt Ihr Tipp zu einem erfolgreichen Abschluss, belohnen wir Sie mit 10 Prozent der Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.), die wir vom Verkäufer erhalten.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Wird eine Immobilie für 250.000 verkauft, beträgt unsere übliche Netto-Provision 3om Verkaufspreis, also 7.500 (ohne MwSt.). Sie als Tippgeber erhalten hiervon 10also 750 als Prämie - einfach für einen erfolgreichen Hinweis.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie:

Loro Immobilien e.K. ist das Objekt bislang nicht bekannt.

Die Immobilie befindet sich im Saarland.

Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.

Das Objekt wird noch nicht öffentlich beworben.

Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, der seine Immobilie verkaufen möchte, handeln Sie schnell! Nutzen Sie unser Kontaktformular und übermitteln Sie uns die Ihnen bekannten Informationen - insbesondere:

Name und Kontaktdaten des Eigentümers

Adresse und kurze Beschreibung der Immobilie

Ihre eigenen Kontaktdaten

Je mehr Informationen Sie uns liefern, desto besser können wir tätig werden - und Sie kommen Ihrer Tippgeber-Prämie ein Stück näher!
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Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.

Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

Senden Sie uns Ihren Tipp

Und freuen Sie sich nach erfolgtem Abschluss über Ihre Prämie.
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