Das Grundbuch

Foto Was ist ein Grundbuch und für was wird es benötigt?

Was ist ein Grundbuch und für was wird es benötigt?

Das Grundbuch ist ein Register, welches die Vorgänge Ihres Grundstücks beinhaltet wie beispielsweise die Besitzer, die Grundschulden etc.

Sehen Sie das Grundbuch als eine Art Tagebuch Ihres Grundstücks an, egal ob es sich um ein bebautet oder unbebautes Grundstück handelt.

Aber wofür benötige ich dies?
Es gibt Aufschluss über die Größe und Lage Ihres Grundstücks, über die Besitzverhältnisse und die eventuell eingetragenen Grundschulden einer Bank.
Foto Aufbau des Grundbuches

Aufbau des Grundbuches

Das Grundbuch ist wie folgt aufgegliedert:


- Das Deckblatt
- Ein Bestandsverzeichnis
- Abteilung I
- Abteilung II
- Abteilung III


Schauen Sie sich hier die Aufteilung im Detial an:

Foto Deckblatt

Deckblatt

Auf dem Deckblatt sind folgende Daten aufgeführt:


- Zuständiges Amtsgericht
- Stadt oder Stadtteil des Immobilienstandorts
- Blattnummer und welcher das Grundbuch geführt wird
- Datum der letzten Änderung des Grundbuchs
- Datum des ausdrucks
(hier sehen Sie wie aktuell Ihr Grundbuchauszug ist)

Foto Bestandsverzeichnis

Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis sind folgende Daten aufgeführt:


- Gemarkung (in welchem Ort befindet sich das Grundstück)
- Flurnummer
- Flurstück
- Welche Wirtschaftart hat das Grundstück
(Baureifes Land, Grunfläche, Obstwiese etc.)
- Lage (wo befindet sich das Grundstück)
- Größe des Grundstücks

Foto Erste Abteilung

Erste Abteilung

In der Ersten Abteilung stehen die Eigentümer des Grundstücks/der Immobilie.
Hier werden auch ehemalige Eigentümer aufgeführt, diese sind entweder unterstrichen oder mit einem Querstrick durchgestrichen. Daran erkennt man, dass es sich nicht mehr um den aktuellen Eigentümer handelt.


Man sieht wann der Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde und aus welchem Grund.
Beispielsweise "Auflassung" hierbei handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Kauf.
Oder "Erbfolge" dann handelt es sich um den Erben.


Es können auch mehrere aktuelle Eigentümer im Grundbuch stehen.
Beispielsweise eine Erbengemeinschaft oder Eheleute.
Ist diese der Fall, stehen die Prozentualen Anteile hinter oder unter dem Eigentümer.



Foto Zweite Abteilung

Zweite Abteilung

In der zweiten Abteilung sind die Lasten und Beschränkungen eingetragen.
Hier gibt es beispielsweise eine Grunddienstbarkeit (diese ist an das Grundstück gebunden und wird mit dem Grundstück verkauft, vererbet etc.)
Eine Grunddienstbarkeit kann z.B. ein Rohrleitungsrecht der Stadtwerke sein, oder ein Geh- und Fahrrecht für den Nachbarn.


Dies ist vor einem Verkauf genau zu prüfen, denn dies kann potentielle Käufer abschrecken und muss unbedingt kommuniziert werden.
Foto Dritte Abteilung

Dritte Abteilung

In der dritten Abteilung werden die Grundschulden oder auch Hypotheken mit dessen Höhe eingetragen.


Hier sieht man bei welcher Bank und in welcher Höhe eine Grundschuld eingetragen wurde.


!!! Wichtig !!!
Die Grundschuld wir nicht automatisch gelöscht, sondern dies muss vom Darlehensnehmer beantragt werden.
Daher können durchaus veraltete und längst getilgte Kredite noch im Grundbuch stehen. Am besten Sie erkundigen sich bei der Aufegführten Bank nach.
Foto Sie benötigen Hilfe?

Sie benötigen Hilfe?

In einem Grundbuch kann selbstverständlich noch vieles mehr aufgeführt sein und kann schnell zu Verwirrungen führen.
Lassen Sie sich daher am besten von einer Fachfirma beraten!
Vereinbaren Sie gerne noch heute einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin!
Nutzen Sie hierfür das unten aufgeführte Kontaktformular oder rufen Sie uns an:


Sebastian Maas
(Immobilienmakler IHK)
Tel.: 06825 - 970 567
Mobil: 0151-15 970 567

Ihre Nachricht an uns

* Pflichtfelder
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
OK