Welche Kosten kommen auf einen Käufer zu?

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Was muss ich zum Kaufpreis noch dazurechnen?
Wie viel kostet der Notar?
Kostet die Eintragung in das Grundbuch etwas?
Wie hoch war nochmal die Maklergebühr?
Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in meinem Bundesland?


Diese Fragen möchten wir Ihnen hier kurz beantworten.

Nach dem Kauf einer Immobilie flattert die ein oder andere Rechnung ins Haus, mit der man eventuell nicht gerechnet hat.
Daher klären wir hier auf, welche Kosten beim Kauf einer Immobilie auf Sie zukommen.

Folgende Kosten können beim Kauf einer Immobilie anfallen:

Notarkosten:
Der Notar erhält für den Beurkundungstermin ca. 1,5% des Kaufpreises.
Beispiel: Sie kaufen ein Haus im wert von 300.000EUR,
erhält der Notar ca. 4.500EUR für seine Dienstleistung.

Kosten für das Grundbuchamt:
Die kosten für die Eintragung betragen ca. 0,5% des Kaufpreises.
Dies kann von Region zu Region etwas abweichen, aber im Saarland können Sie mit 0,5% rechnen.
Beispiel: Kaufpreis 300.000EUR, erhält das Grundbuchamt 1.500EUR.

Grunderwerbssteuer:
Die Grunderwerbssteuer ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Gehen wir vom Saarland aus, liegt diese bei 6,5%.,
Beispiel: Kaufpreis 300.000EUR, liegt die Steuerlast bei 19.500EUR

Am ende des Berichtes finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Grundsteuersätze in Bundesländer gegliedert.

Maklercourtage:
In den meisten fällen fällt auch eine Maklergebühr (Maklercourtage) an. Diese liegt in den meisten fällen bei 3,57% (3% zzgl. MwSt.).
Beispiel: Kaufpreis 300.000EUR, liegt die Maklercourtage bei 10.710EUR.

Sie sehen, es kommt so einiges zusammen, was Sie noch zu Ihrem Kaufpreis zahlen müssen.

In unserer Aufstellung liegen die Kaufnebenkosten bei ca. 12%.
Das wären bei unserem Beispiel (ausgegangen von einem Kaufpreis von 300.000EUR) zusätzliche 36.210EUR welche Sie zu Ihrem Kaufpreis addieren müssen.


Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an!


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Hier die Grunderwerbssteueraufstellung der verschiedenen Bundesländer:


Grunderwerbsteuer in den Bundesländern Stand 2022:

Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
Bayern: 3,5 Prozent
Berlin: 6,0 Prozent
Brandenburg: 6,5 Prozent
Bremen: 5,0 Prozent
Hamburg: 4,5 Prozent (Erhöhung auf 5,5 Prozent ab 2023 geplant)
Hessen: 6,0 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 Prozent
Niedersachsen: 5,0 Prozent
Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
Saarland: 6,5 Prozent
Sachsen: 3,5 Prozent
Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
Thüringen: 6,5 Prozent








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